
Wohngeld
Das Wohngeld unterteilt sich in:
Mietzuschuss für Mieter von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Heimbewohner oder Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antrag auf Wohngeld kann grundsätzlich jeder Mieter von Wohnraum oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung stellen.
Wo erhält man die Anträge?
Anträge auf Wohngeld (Miet- bzw. Lastenzuschuss) erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung, im Landratsamt sowie im Internet (siehe Weiterführende Links!).
Wo ist der Antrag abzugeben?
Der Antrag ist bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung abzugeben.
Diese ist Ihnen auch beim Ausfüllen behilflich und leitet den Antrag dann ans Landratsamt weiter.
Wichtiger Hinweis
Wohngeld wird immer ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder dem Landratsamt eingeht!
Sollten Ihnen noch Unterlagen fehlen, reichen Sie den Antrag trotzdem ein und vermerken im Antrag, dass diese Unterlagen nachgereicht werden.
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
|---|
Frau Bauer Sachbearbeiterin | 08092 823 159 | 08092 823 9159 | 3.18 |  |
Frau Brandl Sachbearbeiterin | 08092 823 158 | 08092 823 9158 | 3.24 |  |
Frau Haas Sachbearbeiterin | 08092 823 160 | 08092 823 9160 | 3.22 |  |
Frau Sändler Sachbearbeiterin | 08092 823 283 | 08092 823 9283 | 3.24 |  |
Herr Wimmer Sachbearbeiter | 08092 823 282 | 08092 823 9282 | 3.22 |  |
Anschrift:
Landratsamt Ebersberg Besondere soziale Angelegenheiten
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten:
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter!
Weiterführende Links:
- Wohngeld
Informationen rund um's Wohngeld