AufgabeUnterhaltsvorschuss
Allein erziehende Eltern können Unterhaltsvorschüsse für ihr Kind erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder nicht in voller Höhe Unterhalt bezahlt.

Der allein erziehende Elternteil darf nicht verheiratet sein oder mit dem anderen Elternteil zusammen leben.

Die Vorschüsse werden höchstens 72 Monate lang monatlich im voraus gezahlt und grundsätzlich vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert. Sie enden spätestens, wenn das Kind 12 Jahre alt geworden ist.

Anschrift:

Landratsamt Ebersberg Kreisjugendamt
Eichthalstraße 1
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823-256
Fax: +49 8092 823-220
E-Mail: jugendamt@lra-ebe.de
Internet: www.lra-ebe.de

Öffnungszeiten:

der Diensträume im AOK-Gebäude:
Montag bis Mittwoch
08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung!

Notwendige Unterlagen:

Unterlagen und Termine bitte vorher telefonisch abklären.

Entstehende Kosten:

Diese Leistungen des Jugendamts sind kostenfrei.

Merkblätter:

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